Abrechnung
Wenn Sie privat und ggf. über Beihilfe krankenversichert sind…
Als Privatpatient erstattet Ihre Kasse in der Regel die Behandlungskosten meiner Praxis – in Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsvertrag. Ich rechne gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab.
Einige naturheilkundliche Leistungen sowie bestimmte naturheilkundliche Medikamente, Vitaminpräparate, Vitalstoffinfusionen und Nahrungsergänzungsmittel werden leider nicht immer von der Versicherung übernommen. Zudem gibt es innovative oder naturheilkundliche Behandlungen, die in der Gebührenordnung (die noch aus den 1980er-Jahren stammt!) nicht enthalten sind. Diese Leistungen können ausschließlich analog abgerechnet werden. Manchmal wird diese analoge Abrechnung von der Versicherung oder Beihilfe abgelehnt. Auch die längeren Gesprächszeiten, die für eine ganzheitliche Diagnostik und Therapie erforderlich ist, wird leider von den Versichererungen nicht immer anerkannt.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich versicherte Patienten behandle ich auf Selbstzahlerbasis nach der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ. Das heißt, dass Sie die ärztlichen Gespräche und die Diagnostik (z.B. Laboruntersuchung, Stuhlproben oder EKG) wie auch die Therapie (Medikamente/Nahrungsergänzungen und Behandlungspläne) selber übernehmen. Erfahrungsgemäß sind auch weitere Kontroll- und Behandlungstermine erforderlich.
In der Regel erhalten Sie Ihre Rechnung im Monat nach der Behandlung.
Bei Zusatzversicherungen…
…klären Sie bitte mit Ihrem Versicherer, ob auch Leistungen von »Privatärzten ohne Kassensitz« übernommen werden. Über Heilpraktiker-Versicherungen kann ich leider nicht abrechnen.